Kosten
Wichtige Hinweise zu Abrechnung und Kostenerstattung bei der Psychotherapie.
Private Krankenkassen/ Selbstzahler/ Beihilfe:
Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) bzw. der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Seit Juli 2024 gilt eine neue gemeinsame Abrechnungsempfehlung der Bundespsychotherapeutenkammer, Bundesärztekammer, privaten Krankenversicherung sowie der Beihilfestellen von Bund und Ländern.
Zu den typischen abrechenbaren Leistungen gehören unter anderem Erstgespräche, psychotherapeutische Einzelsitzungen (50 Minuten), die biographische Anamnese zu Beginn einer Behandlung, psychologische Diagnostik einschließlich der Auswertung, die Erstellung von Befundberichten sowie telefonische Beratung, abhängig von Dauer und Inhalt.
Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle über die Bedingungen zur Kostenübernahme. Bei Fragen unterstütze ich Sie gern.
Hinweis zur gesetzlichen Versicherung:
Ich behandle im Rahmen einer Privatpraxis für Psychotherapie. Das bedeutet, dass die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten in der Regel nicht übernehmen. In bestimmten Ausnahmefällen (z.B. bei nachgewiesenem Mangel an Therapieplätzen im Kassensystem) kann eine Kostenerstattung durch die gesetzliche Krankenkasse beantragt werden. Die Entscheidung darüber liegt bei der jeweiligen Kasse und muss im Einzelfall geprüft werden.